Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Es folgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (=AGB) der Burning Bird Media GmbH, Sitz: Eichstätter Straße 4, 91781 Weißenburg (Impressum: https://bbm.dev01.burningbird-media.com/impressum/) im Folgenden „BURNING BIRD“ genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Kunden und Verträge von BURNING BIRD.

1.2. Kunden von BURNING BIRD sind Verbraucher oder Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3.Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht zum Vertragsinhalt. Eine Bestätigung des Auftrages oder Angebotes geht mit der Annahme der AGB einher. Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BURNING BIRD, welchen der Vertragspartner ausdrücklich zustimmt.

1.4.Die Angebote von BURNING BIRD richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite von BURNING BIRD eingesehen und gegebenenfalls ausgedruckt werden.

2. Auftragsabwicklung

2.1. Nach erfolgter Anfrage schreibt BURNING BIRD ein individuelles Angebot. Dieses Angebot ist an den Interessenten zu adressieren. Der Interessent hat anschließend 14 Tage Zeit, um das Angebot anzunehmen, bevor das Angebot seine Gültigkeit verliert. Falls sich durch den potenzielle Auftraggeber Änderungen ergeben oder es Preisanpassungen von Subunternehmern gibt wird das Angebot erneuert.
Aufträge bis zu € 500,00 netto sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen schriftlichen Genehmigung.

2.2.BURNING BIRD ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder von Dritten als Freelancer erbringen zu lassen. Die Ablehnung eines solchen Dritten durch den Auftraggeber ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Schutz- und Sorgfaltspflichten erlegt BURNING BIRD dem entsprechenden Dritten auf. Damit gelten die AGB auch für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von BURNING BIRD erbracht werden.

2.3.Die Erteilung des Auftrages bedarf der Schriftform. Mündliche Bestätigungen und Änderungen müssen schnellstmöglich schriftlich vom Auftraggeber nachgereicht werden.

2.4.BURNING BIRD ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirken, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

2.5.Der Käufer ist für die Richtigkeit (inhaltlich und technisch) seiner Druckdaten selbst verantwortlich. Für mangelhafte Druckergebnisse aufgrund fehlerhafter Daten übernimmt der Auftraggeber allein die Haftung.

2.6.Nach Abschluss einzelner Projektphasen, erhält der Auftraggeber Entwürfe oder Konzepte und damit die Möglichkeit Korrekturschleifen einzufordern. Eine einmalige Korrekturschleife ist dabei kostenfrei im Angebot enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen sind kostenpflichtig. Hat der Käufer dem übermittelten Korrekturabzug nicht unverzüglich spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich widersprochen, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Der Auftrag wird von BURNING BIRD nach dem Korrekturabzug ausgeführt. Spätere Mängelrügen des Käufers sind ausgeschlossen.

2.7.Eine Abnahme der Leistung gilt auch dann als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag; Bayrische Feiertage ausgeschlossen) nach Abliefern der Leistung ein Widerspruch des Auftraggebers erfolgt ist.

2.8.Bei Verzögerungen der Leistungserbringung durch Fehlen der Abnahme, übernimmt BURNING BIRD keine Haftung für entstandene Mehrkosten oder eventuell entgangenen Gewinnen.

3.Leistungsbereich

3.1.Nach Annahme des Auftragsangebotes setzt BURNING BIRD die besprochenen Leistungen im Rahmen der Dienstleistungen, welche sich auf der Website befinden, um.

3.2.Vom Kunden angeforderte Muster werden diesem von BURNING BIRD in Rechnung gestellt. Eine Rückgabe der Muster an BURNING BIRD scheidet aus. BURNING BIRD hat das Urheberrecht und das geistige Eigentum an allen dem Käufer übersandten Mustern. Dies gilt auch dann, wenn die Muster vom Käufer bezahlt werden. Sofern der Käufer aufgrund der Bemusterung von BURNING BIRD den Auftrag durch einen anderen Hersteller ausführen lässt, verpflichtet sich der Käufer, den BURNING BIRD entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen behält BURNING BIRD sich vor.

3.3.Wird der Auftrag von Seiten des Auftraggebers vor Abnahme der Leistung storniert, so ist BURNING BIRD berechtigt, eine Vergütung von 50% der ursprünglichen Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag gemacht wurden, zu verlangen.

3.4.BURNING BIRD gibt keine juristische Beratung. BURNING BIRD ist von der Haftung zu Produkten des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat zur Überprüfung der Wettbewerbs- oder Markenschutzrechte juristische Beratung einzuholen. Für Inhalte, die der Auftraggeber an BURNING BIRD übermittelt, wie Bilder, Videos, Grafiken und andere, übernimmt BURNING BIRD keine Verantwortung über die rechtliche Zulassung. Die Prüfung nach der Verletzung der Rechte Dritter obliegt immer allein dem Auftraggeber.

4.Pflichten des Auftraggebers

4.1.Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen Informationen in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch nötige Berechtigungen und Zugriffsrechte. Falls der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nachkommt und es aufgrund dessen zu Verzögerungen kommt, können keine Anspruche gegenüber BURNING BIRD geltend gemacht werden.

4.2. Der Auftraggeber ist für die Datensicherung verantwortlich, falls diese verloren gehen, kann BURNING BIRD nicht haftbar gemacht werden.

5.Lieferfrist und Lieferverpflichtung

5.1.Lieferfristen oder Liefertermine werden zwischen dem Kunden und BURING BIRD in jedem Einzelfall gesondert vereinbart.

5.2.Die Lieferverpflichtungen von BURNING BIRD sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

6.Zahlung

6.1.Die vereinbarte Vergütung gemäß dem bestätigten Angebot ist verbindlich. Die Preise verstehen sich immer netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung wird monatlich abgerechnet.

6.2. BURNING BIRD ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder diese nicht veröffentlicht werden. Leistungen welche nicht im Angebot aufgeführt sind rechnen BURNING BIRD separat ab.

6.3.Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Werktagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, Mahnungs- und Einziehungskosten an. Im Verzugsfall können erbrachte Dienstleistungen (z.B. Internetseiten) für den Zugriff gesperrt werden. Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.

6.4.Bei Einzelaufträgen oder zusätzlichen Leistungen die einen Wert von 500€ netto nicht übersteigen, ist die Vorlage von Angeboten nicht nötig. Außerdem können solche Aufträge mündlich oder mit einer formlosen E-Mail bestätigt werden. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht notwendig.

6.5.Die Zahlung von BURNING BIRD an Dritte (Subunternehmer) erfolgt mit Zahlungseingang des Kunden zum jeweiligen Projekt bei BURNING BIRD. Ebenso verhält es sich mit Provisionszahlungen von BURNING BIRD an Dritte.

7.Kündigungfrist

7.1.Der Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung für unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt in diesen Fällen einen Monat zum Monatsende. Bei der einmaligen Buchung von einzelnen Projekten endet der Vertrag mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Anbieter.

8.Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1. Es ist dem potenziellen Auftraggeber untersagt, von BURNING BIRD erhaltene Informationen oder Dateien, ohne vorherige schriftliche Bestätigung von BURNING BIRD, an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Die Werke, Informationen oder Dateien unterliegen dem geistigen Eigentum von BURNING BIRD.

8.2.BURNING BIRD hat an allen erstellten Werken und Leistungen von BURNING BIRD das alleinige Eigentumsrecht und Copyright. BURNING BIRD räumt dem Auftraggeber durch Zahlung der Vergütung das entsprechende Nutzungsrecht ein. Änderungen oder Bearbeitungen der erstellten Werke sowie die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte sind untersagt oder separat zu vergüten. Diese Vergütung richtet sich nach dem Volumen des Projektes (z.B. Website) und ist nach individueller Absprache, mindestens jedoch 50% des Projektvolumens zu entlohnen. Für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleibt das alleinige Nutzungsrecht bei BURNING BIRD.

8.3.Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere digitale Datenträger, Fotos, Filme, Modelle, Originalillustrationen usw.), die von BURNING BIRD erstellt werden oder BURNING BIRD erstellen lässt bleiben Eigentum von BURNING BIRD. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet. Die Herausgabe von Originaldateien ist möglich, jedoch separat zu vergüten.

8.4.Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

8.5.Bei Zahlungsverzug ist BURNING BIRD berechtigt, die Herausgabe der Leistungen zu verweigern oder bei Websites diese stillzulegen, bis die Zahlung geleistet ist. Ebenso verhält es sich bei Kampagnen in sozialen Medien oder Google Ads.

9.Veröffentlichung

9.1.Durch Projektabschluss darf BURNING BIRD das Projekt als Referenz veröffentlichen.

10.Mängelhaftung (Gewährleistung)

10.1.BURNING BIRD verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt zu erledigen. BURNING BIRD, einschließlich der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BURNING BIRD, haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.2.Die Haftung von BURNING BIRD gegenüber Unternehmern für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.3.In Fällen höherer Gewalt und bei technischen Schwierigkeiten, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von BURNING BIRD liegen, ist die Haftung ausgeschlossen. BURNING BIRD kann die fehlerfreie Funktionalität von Plugins und Themes, die von Drittanbietern stammen nicht garantieren und übernimmt dafür keine Haftung. BURNING BIRD verpflichtet sich, seine Kooperationspartner und Subunternehmer mit größter Sorgfalt zu wählen. BURNING BIRD haftet jedoch nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. BURNING BIRD haftet nicht für seine Kooperationspartner und Subunternehmer.

10.4.Bei dem Verlust von Daten, den der Auftraggeber durch mangelnde Datensicherung zu verantworten hat, ist BURNING BIRD von der Haftung ausgeschlossen.

10.5.BURNING BIRD haftet summenmäßig maximal beschränkt auf die Höhe des Auftragsvolumens. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

10.6.Der Auftraggeber haftet für die Rechtssicherheit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen (z.B. Entwürfe) entfällt jede Haftung durch BURNING BIRD.

10.7.Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei BURNING BIRD geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen und abgenommen.

11. Datenschutz

11.1.BURNING BIRD verpflichtet sich, breitgestellte Kundendaten vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte zu verbreiten. Hilfspersonen (z.B. freie Mitarbeiter), gelten nicht als Dritte. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisse.

11.2.Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Projektabschluss alle personenbezogenen Daten und Passwörter, die BURNING BIRD zur Verfügung gestellt wurden zu ändern.

12. Salvatorische Klausel

12.1.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt ebenso für ergänzende Vertragsauslegung sowie Lücken.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1.Die Sprache des Vertrages ist Deutsch. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und BURNING BIRD unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist 91781 Weißenburg.

13.2.Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.